Hier finden Sie wichtige Unterlagen, praktische Downloads und die passenden Kontaktdaten auf einen Blick.
Hier finden Sie alle Aufbauanleitungen und wichtige Dokumente für Ihre Produkte.
Die Garantie wird für einen Zeitraum von 3 Jahren gewährt. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum oder Rechnungsdatum – im Zweifel mit dem Späteren.
Das Produkt wurde bei einem offiziellen Vertragspartner bezogen und befindet sich im Besitz des Erstkäufers/der Erstkäuferin. Bei Bezug über einen Sekundärmarkt, ist eine Garantie durch den Hersteller ausgeschlossen.
Das Produkt wurde fachgerecht laut Aufbauanleitung montiert. Es wurde nicht demontiert und erneut aufgebaut.
Als Garantienachweis muss der Kaufbeleg vorgewiesen werden. Bitte bewahren Sie diesen daher gut auf.
Für die Dauer der Garantie beseitigen wir alle Mängel am Produkt, welche nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind und dieses dadurch unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Die betroffenen Teile werden nach unserer Wahl ausgebessert, neu geliefert oder mit einem Minderwert ersetzt.
Die Kosten für den Austausch/Einbau werden nicht übernommen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum oder sind nach unserer Wahl vom Kunden auf eigene Kosten zu entsorgen.
Etwaige Garantieleistungen führen nicht zu einer Verlängerung oder einem Neubeginn der Garantie.
Der Garantieanspruch besteht nur für Schäden am Produkt, mögliche Folgeschäden werden von der Garantie nicht umfasst.
Um Ansprüche aus dieser Garantie geltend zu machen, wenden Sie sich bitte an den Händler, über den Sie das
Produkt erworben haben.
Eine Geltendmachung der Garantie kann nur bei Vorlage des originalen Kaufbelegs erfolgen. Folgende Informationen müssen beigelegt werden:
Sollten zur Bearbeitung ergänzende Informationen erforderlich sein, sind uns diese auf Nachfrage nachzureichen.
Ein genereller (klagbarer) Anspruch auf Garantie besteht nicht und ist der Entscheidung von Sunny Garden Trading GmbH vorbehalten. Weitere Rechte kann der Käufer oder ein Dritter aus dieser Garantie nicht herleiten, insbesondere keine Schadensansprüche irgendwelcher Art oder Aufrechnungs- oder Zurückhaltungsrechte.
Erfüllungsort für alle sich aus Garantieverpflichtungen ergebenden Verbindlichkeiten ist Österreich, 1010 Wien.
Anzuwendendes Recht: Österreichisches Recht unter Ausschluss aller internationaler Normen (UN Kaufrecht, Schiedsrecht,…). Zuständiges Gericht: Landesgericht Wien.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.